Bewerberbogen ausfüllen

  • Sie können den Bewerberbogen direkt online ausfüllen.
  • Alternativ können Sie den Bewerberbogen natürlich auch vor Ort ausfüllen und besprechen Ihre Wohnungssuche direkt mit einem Ansprechpartner. Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten und bringen Sie etwas Zeit mit.
  • Unsere Kolleginnen und Kollegen werden Sie individuell beraten und Ihre Wünsche berücksichtigen.

 

Regelmäßiger Kontakt & Geduld

  • Sobald der unterschriebene Bewerberbogen bei uns vorliegt, können Sie sich nach neuen Wohnungsangeboten erkundigen. Sie können sich immer in der Mitte eines jeden Monats telefonisch bei den Mitarbeitern der Vermietung melden:

Frau Jobst

05971 / 408-29

Frau Söltenfuß

05971 / 408-23

  • Manchmal gestaltet sich die Wohnungssuche schwieriger als gedacht. Die angebotene Wohnung ist zu klein, zu teuer oder liegt einfach nicht im bevorzugten Umfeld. Daher kann die Wohnungssuche viel Geduld erfordern. Planen Sie genügend Zeit ein, damit wir die passende Wohnung für Sie finden.
  • Beachten Sie auch: Wir können Ihnen nur verfügbare Wohnungen anbieten oder welche, für die bereits eine Kündigung vorliegt. Haben Sie Verständnis, falls wir Ihnen keine passende Wohnung anbieten können. Mit ein wenig Geduld finden auch Sie Ihre Traumwohnung.

 

Wohnungsangebote

  • Sobald wir eine passende Wohnung für Sie gefunden haben, erhalten Sie ein Wohnungsangebot. Sollte Ihnen die Wohnung nicht zusagen, teilen Sie uns dies zeitnah mit, damit wir unsere Suche an Ihre Wünsche anpassen können.

 

Besichtigungstermin

  • Sie haben Interesse an der angebotenen Wohnung und möchten diese gerne besichtigen. Nach erfolgreicher Terminabstimmung besichtigen Sie die Wohnung zusammen mit einem Mitarbeiter des Wohnungsvereins. Sollten Sie den Termin aus privaten oder zeitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, rufen Sie rechtzeitig an.
  • Befindet die Wohnung sich im bewohnten Zustand – werden Ihnen die Kontaktdaten der jetzigen Mieter mitgeteilt, sodass Sie eigenständig einen Besichtigungstermin vereinbaren können.

 

Weitere Unterlagen

  • Bevor wir Ihnen eine endgültige Zusage für eine Wohnung geben können, benötigen wir von Ihnen weitere Unterlagen, um einen Mietvertrag abschließen zu können:
    • Vorlage Personalausweis bzw. Reisepass
    • Wenn erteilt, Aufenthaltsgenehmigung,
    • Lohn-/Gehaltsnachweise der letzten drei Monate,
    • Nachweis über Beschäftigungsverhältnis
    • wenn möglich, eine Vermieterbescheinigung,
    • wenn benötigt, ein Wohnberechtigungsschein (WBS).

 

Vorvertrag

  • Sobald alle benötigten Unterlagen vorliegen, schließen wir mit Ihnen einen Vorvertrag ab. Hiermit erteilen Sie uns die verbindliche Zusage, dass Sie die angebotene Wohnung beziehen möchten und erklären sich mit der Erstellung eines Mietvertrages einverstanden.

 

Beitrittserklärung

  • Um eine Wohnung bei einer Genossenschaft anzumieten, müssen Sie der Genossenschaft beitreten. Sie werden Mitglied der Genossenschaft und erwerben somit das Recht, einen Dauernutzungsvertrag für eine Genossenschaftswohnung abzuschließen. Die Kosten für den Beitritt belaufen sich auf einmalig 25,00€.

 

Dauernutzungsvertrag vs. Mietvertrag

  • Der Mietvertrag für eine Genossenschaftswohnung nennt sich Dauernutzungsvertrag. Der abgeschlossene Vertrag enthält die gleichen Rechte & Pflichten wie bei einem üblichen Mietvertrag – nur sind Sie nicht nur Mieter – sondern auch Mitglied der Genossenschaft.
  • Erfahren Sie mehr über die Mitgliedschaft.
  • Wir vermieten nicht nur Genossenschaftswohnungen, sondern auch verwaltete Wohnungen von Fremdeigentümern. In diesem Fall schließen wir mit Ihnen einen Mietvertrag ab und die Beitrittserklärung entfällt.

 

Genossenschaftsanteil vs. Kaution

  • Bei der Anmietung einer Genossenschaftswohnung hinterlegen Sie eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten abzgl. des Genossenschaftsanteils. Für eine wirksame Mitgliedschaft erwerben Sie somit einen Geschäftsanteil in Höhe von 800 € und der Restbetrag verbleibt als Kaution. Erfahren Sie hier mehr
  • Bei der Anmietung einer verwalteten Wohnung hinterlegen Sie eine Kaution in Höhe von maximal drei Monatskaltmieten.

 

Schlüsselübergabe

  • Sobald der Geschäftsanteil bzw. die Kaution vollständig hinterlegt wurde, erhalten Sie die Schlüssel zu Ihrer neuen Wohnung. Sollte die Wohnung bereits vor Mietbeginn leer stehen und alle Arbeiten in der Wohnung beendet sein, erhalten Sie die Schlüssel eine Woche früher.

 

Übergabetermin in der neuen Wohnung

  • Das Übergabeprotokoll ist ein Bestandteil des Mietvertrags. In diesem Protokoll werden verschiedene Daten wie z. B. die Zählerstände oder Mängel in der Wohnung vermerkt. So können wir gewährleisten, dass ein bereits vorhandener Mangel nicht zu Ihren Lasten ausgelegt wird.

 

Wohnen beim Wohnungsverein Rheine

  • Erfahren Sie mehr über unseren Kundenservice

 

Sie haben noch weitere Fragen zu unserem Vermietungsprozess?

Sprechen Sie uns einfach an!