Was ist eigentlich eine Genossenschaft?

 

Ge·nos·sen·schaft

/ɡəˈnɔsn̩ʃaft,Genóssenschaft/

Substantiv, feminin [die]

Vereinigung, Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

 

Als Mieter sind Sie gleichzeitig Mitglied in unserer Genossenschaft. Ihr Vermieter ist also kein profitorientierter Unternehmer, sondern eine Gemeinschaft von Menschen mit demselben Ziel:

lebenswerte Lebensräume für alle.

Und da Sie selbst stimmberechtigter Teil dieser Gemeinschaft sind, haben Sie das Mitspracherecht bei wichtigen Zukunftsentscheidungen und Investitionen. So garantieren wir, dass die Jahresüberschüsse in Projekte investiert werden, die der Gemeinschaft dienen.

 

Was bedeutet Mitglied werden?

Rechte. Pflichten. Mitsprache. Gemeinschaft. Wohnen.

Neben den satzungsmäßigen Rechten & Pflichten, erwerben Sie mit einer Mitgliedschaft den Anspruch auf eine genossenschaftliche Mietwohnung. Zudem haben Sie ein Mitspracherecht, welches Sie auf der jährlichen Mitgliederversammlung ausüben können. Die gemeinschaftliche Förderung der Mitglieder steht im Vordergrund unseres Handelns.

Die Mitgliederversammlung des Wohnungsvereins Rheine ist der Ort, an dem Sie Ihre Rechte wahrnehmen und vertreten können (Satzung § 13 Abs. 1). Deshalb begrüßen wir es, wenn möglichst viele Mitglieder an unseren jährlichen Versammlungen teilnehmen. Über die örtliche Presse und auf unserer Internetseite sowie in der Mieterzeitung „Zuhause in Rheine“ laden wir rechtzeitig ein. Die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung und die weiteren Möglichkeiten der Mitsprache erfahren Sie in unserer Satzung.

 

Sie treten der Genossenschaft bei, indem Sie eine Willenserklärung abgeben. Hierzu füllen Sie eine Beitrittserklärung aus. Die Beitrittsgebühr beläuft sich auf einmalig 25 €.

Damit die Mitgliedschaft wirksam wird, muss mindestens ein Genossenschafts- bzw. Geschäftsanteil erworben werden. Ein Geschäftsanteil zeichnet 800 €. Als zeichnendes Mitglied, erhalten Sie eine jährliche Dividende auf Ihr Geschäftsguthaben. Die Höhe der Dividende wird auf der jährlichen Mitgliederversammlung festgelegt und darf 4% nicht überschreiten. Die Dividende wird, nach Beschluss in der jährlichen Mitgliederversammlung, ausgezahlt.

 

Sollten Sie bei uns eine Wohnung anmieten, wird zusätzlich zum Geschäftsanteil eine Kaution fällig, welche mit dem Geschäftsguthaben verrechnet wird. Wir erheben somit eine Kaution von drei Nettokaltmieten abzgl. des Geschäftsanteils.

Beispiel: Bei einer Kaltmiete von 500 € wird eine Kaution in Höhe von 1500 € fällig. Abzgl. des Geschäftsanteils in Höhe von 800 € verbleibt eine Kaution in Höhe von 700 €. Das Beitrittsgeld in Höhe von 25 € ist separat zu zahlen.

Bei einer Kündigung wird der Geschäftsanteil gemäß Satzung, nach der Mitgliederversammlung, ausgezahlt. Bitte beachten Sie die geltenden Kündigungsfristen. Die Kaution wird zu 2/3 nach Endabnahme der gekündigten Wohnung ausgezahlt und 1/3 der Kaution wird für eventuelle Nachzahlungen aus den Betriebs- und Nebenkosten zurückgehalten. Der Restbetrag wird nach Verrechnung mit der Nebenkostenabrechnung ausgezahlt.

 

Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit schriftlich kündigen. Beachten Sie hierzu die satzungsrechtlichen Kündigungsfristen:

 

Beispiel 1:

Kündigung der Mitgliedschaft bis zum 30.09.2020 zum 31.12.2020

Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt nach der Mitgliederversammlung, spätestens bis zum 30.06.2021.

 

Beispiel 2:

Kündigung der Mitgliedschaft bis zum 30.09.2021 zum 31.12.2021

Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt nach der Mitgliederversammlung, spätestens bis zum 30.06.2022.

Bei Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft oder Ihres Geschäftsguthabens rufen Sie uns gerne an.

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